MHD auf Verpackungsunterseite
OLG Karlsruhe: Dies ist ebenfalls eine "gut sichtbare Stelle"
Wie. Karlsruhe, 12. Januar. Die Verpackungsunterseite kann eine "gut sichtbare Stelle" im Sinne des § 3 Absatz 1 der Lebensmittel- Kennzeichnungsverordnung (LMKV) sein. Dort darf auch das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) eingestanzt werden. Dies entschied d
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