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    Lebensmittel Zeitung 40 vom 08.10.2010 Seite 023

    Recht

    Bekömmlichkeit beschäftigt EuGH

    Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof legt die Frage, ob Spirituosen als "bekömmlich" beworben werden dürfen, dem Europäischen Gerichtshof vor. Der beklagte Hersteller bewirbt seinen Kräuterlikör "Gurktaler Alpenkräuter" als "wohltuenden und bekömmlichen Kräu

    [645 Zeichen] € 5,75