Arzneimittel nur mit Nachweis
Gericht präzisiert Abgrenzung von Lebensmittel und Arznei
Leipzig, 2. August. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, wenn sie nicht den Nachweis einer therapeutischen Wirkung erbringen.
So entschied das Bundesverwaltungsgericht zur Freude vieler Hersteller in einem Urteil. Produkte, die als Nahrungsmittele
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