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    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 30 vom 23.07.2011 Seite 18

    Management und Praxis Recht

    Sicherheit geht vor

    Gericht verurteilt Veranstalter eines Public-Viewing-Events / Von Stephan Büttner

    In einem Anfang Juli 2011 bekanntgegebenen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 5. November 2010 wurde der Veranstalter eines „Public-Viewing-Events“ in die Haftung einbezogen. Das Gericht stellte fest, dass der Veranstalter für die Sicherheit von

    [3731 Zeichen] € 5,75