Wettbewerber muss Detektiv bezahlen
Karlsruhe. Wer einen Wettbewerber unlauter behindert, löst einen Schadenersatzanspruch aus, zu dem auch Detektivkosten gehören, entschied jüngst das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.:6 U 52/09) Prozessgegner waren zwei Plakatierungsunternehmen. Der Kläger
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€ 5,75