Ladenschluss nicht umgehen
Naumburg, 23. März. Die Werbung für eine VIP-Verkaufsveranstaltung, bei der nur geladene Gewerbetreibende anwesend sind, ist wettbewerbswidrig, wenn sie außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten veranstaltet wird. Dies entschied das Oberlandesgerich
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