Einweg-Auslobung ist abmahnfähig
Köln. Seit 2019 muss der LEH direkt neben den Einweggetränkeverpackungen durch deutlich sichtbare Schilder mit dem Wort „Einweg“ darauf hinweisen, dass die Packungen nach der Rückgabe nicht wiederverwendet werden. So will es das geänderte Verpackungs
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