Saisonarbeit ist nicht gleich Saisonarbeit
Berlin. Analog zur Fleischwirtschaft haben sich jetzt die Tarifparteien in der Land-, Garten- und Forstwirtschaft auf einen Branchenmindestlohn geeinigt. Dieser soll von 2015 an mit 7,40 Euro (im Osten: 7,20) starten und bis 2017 auf bundesweit 8,60 Euro
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