BGH hebelt Haftungsklauseln aus
AGBs von Textilreinigungsbetrieben für unzulässig erklärt
Karlsruhe. Die von vielen deutschen Reinigungsbetrieben verwendeten Haftungsklauseln sind unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (Vzbv) entschieden.
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