Jede Kündigung dem Betriebsrat melden
Nachträgliche Genehmigungen sind rechtsungültig - Arbeitgeber muss den Nachweis erbringen
Frankfurt. In Betrieben, in denen ein Betriebsrat besteht, hat der Arbeitgeber diesen vor jeder Kündigung zu hören und ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen.
Hört der Arbeitgeber den Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung nicht ordnungsgemäß an,
[2970 Zeichen]
€ 5,75