"Ossis" sind kein Volksstamm
Diskriminierung: Arbeitsgericht Stuttgart weist Klage einer Ostdeutschen ab
Wer mit einer Bewerbung keinen Erfolg hat, weil er Ostdeutscher ist, kann nicht dagegen vorgehen, indem er sich auf eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beruft. Das hat das Arbeitsgericht Stuttgart (Urt. v. 15.04.2010,
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