Zweite Chance für Gastwirt
Verwaltungsgericht: Insolventer Gastronom darf seinen Betrieb fortführen
Gastronomen, die Ärger mit dem Finanzamt haben, weil sie ihre Steuern nicht pünktlich zahlen, kann das Gewerbeaufsichtsamt wegen persönlicher Unzuverlässigkeit die weitere Ausübung des Gewerbes untersagen. Genau das tat der Eifelkreis Bitburg-Prüm, nachd
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