Live-Musik mit Folgen
Der Veranstalter muss der Gema die Musikfolgen mitteilen / Von Stephan Büttner
Beim Einsatz von Live-Musik (etwa Alleinunterhalter, Barpianisten oder Musikbands) kommt der Gema-Tarif U-VK (für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern) zur Anwendung. In diesem Fall muss der Veranstalter (ob Hotelier, Gastronom oder Discothekenunter
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€ 5,75