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Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung Nr. 24 vom 12.06.2010 Seite 019

Management & Praxis Recht

Kaffee ist eben heiß

Schnellrestaurant: Gast verbrennt sich und verklagt Betreiber / Von Jürgen Benad

Verbrennt sich ein Gast an einem Heißgetränk, ist der Gastronom nicht verpflichtet, Schmerzensgeld oder Schadenersatz zu zahlen. Diese Meinung vertritt das Amtsgericht Meldorf in einem aktuellen Urteil. Folgendes war passiert: Eine Frau kaufte sich in e

[3617 Zeichen] € 5,75

Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung Nr. 09 vom 27.02.2010 Seite 019

Management & Praxis Recht

Recht kurz

Schmerzensgeld Kein Schmerzensgeld bei Sturz wegen Spinne in der Tiefgarage: Eine monatliche Reinigung einer Tiefgarage auch von Spinnweben kann nicht sicherstellen, dass sich in der Garage keine Spinnen ansiedeln. Die vereinbarte Beseitigung von Spinnwe

[1142 Zeichen] € 5,75

Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung Nr. 44 vom 31.10.2009 Seite 019

Management & Praxis Recht

Der zahnlose Gast

Bundesgerichtshof: Wirt haftet nicht grundsätzlich für Zahnverlust / Von Jürgen Benad

Bei wem liegt die Beweislast in der Haftungsfrage, wenn ein Gast beim Essen im Restaurant seinen Zahn verliert? Diese Frage hatte der Bundesgerichtshofs (BGH) kürzlich zu entscheiden. Folgender Fall: Ein Gast verzehrte in einem Restaurant einen Grilltel

[3011 Zeichen] € 5,75

Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung Nr. 41 vom 10.10.2009 Seite 019

Management & Praxis Recht

Recht kurz

Gleichbehandlungsgrundsatz Will ein Arbeitgeber nicht alle Mitglieder einer grundsätzlich begünstigten Gruppe von Mitarbeitern von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausnehmen, so ist er verpflichtet, hierfür allgemeine Regeln festzulegen. Die

[2697 Zeichen] € 5,75

Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung Nr. 40 vom 03.10.2009 Seite 023

Management & Praxis Recht

Chef haftet nicht immer

Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall nicht vom Arbeitgeber

Mitarbeiter im Gastgewerbe sind vielfältigen Verletzungsrisiken ausgesetzt. Das fängt bei den Reinigungskräften an, die auf glattem Parkett ausrutschen und hört in der Küche auf, wo sich der Koch heißes Fett überkippt. Und oft genug ist Stress die Ursach

[1319 Zeichen] € 5,75

Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung Nr. 49 vom 06.12.2008 Seite 019

Management & Praxis Recht

Kleine Unebenheiten sind normal

Landgericht Koblenz: Sturz auf dem Parkplatz bringt nicht immer Schmerzensgeld

Die einen kommen nach stundenlanger Fahrt übermüdet an, die anderen sind wegen eines Seminartermins mit den Gedanken ganz woanders. Und so passiert es dann: Hotelgäste stürzen auf dem Parkplatz und verletzen sich dabei womöglich auch. Bedauerlicherweise

[1984 Zeichen] € 5,75

Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung Nr. 16 vom 19.04.2008 Seite 023

Management & Praxis Recht

Recht kurz

Mobbing Ein Arbeitgeber haftet für Schäden, die einer seiner Arbeitnehmer durch Rechtsverletzungen eines vom Arbeitgeber eingesetzten Vorgesetzten erleidet. Führt ein entsprechend schuldhaftes Verhalten zu einer physischen Erkrankung des dem Vorgesetzten

[1613 Zeichen] € 5,75

Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung Nr. 02 vom 12.01.2008 Seite 020

Management & Praxis Recht

Das Leben steckt voller Risiken

Landgericht Koblenz: Gast erhält kein Schmerzensgeld nach einem Sturz in der Hoteldusche

Wenn ein Pauschalreisender im Duschbereich eines Hotels stürzt, haftet der Veranstalter nicht unbedingt für die Verletzungen. Dann nämlich nicht, wenn mit der Rutschgefahr zu rechnen war, es sich also um einen Fall des "allgemeinen Lebensrisikos" handelt

[1646 Zeichen] € 5,75

Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung Nr. 47 vom 24.11.2007 Seite 023

Management & Praxis Recht

Mobbing kostet Geld

Die Entlassung des Peinigers kann nicht verlangt werden

Ein Arbeitnehmer, der von seinem Vorgesetzten dauerhaft schikaniert wird und deshalb psychisch erkrankt, hat gegen seinen Arbeitgeber einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Nur die Entlassung des Mobbers kann er nicht verlangen, so das Bundesarbeitsgericht (

[1386 Zeichen] € 5,75

Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung Nr. 45 vom 10.11.2007 Seite 021

Management & Praxis Recht

Wer schunkelt, haftet

Amtsgericht: Münchner Oktoberfest ist kein rechtsfreier Raum

Der Autor ist Rechtsanwalt und freier Journalist in Garmisch-Partenkirchen. Wer auf dem Oktoberfest in München zum Schunkeln, Tanzen und Singen auf eine Bank steigt und dabei das Gleichgewicht verliert, haftet für einen möglichen Schaden. Und zwar auch

[1088 Zeichen] € 5,75

 
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