Das Leben steckt voller Risiken
Landgericht Koblenz: Gast erhält kein Schmerzensgeld nach einem Sturz in
der Hoteldusche
Wenn ein Pauschalreisender im Duschbereich eines Hotels stürzt, haftet der Veranstalter nicht unbedingt für die Verletzungen. Dann nämlich nicht, wenn mit der Rutschgefahr zu rechnen war, es sich also um einen Fall des "allgemeinen Lebensrisikos" handelt
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