Wichtig zu wissen
Im Rahmen der europaweiten Neuregelung des Hygienerechts wurden auch die Vorschriften für die Herstellung, Aufbewahrung und Verarbeitung von Hackfleisch und von Fleischzubereitungen neu geregelt. Da die Anforderungen an die Hersteller, den Groß- und den Einzelhandel unterschiedlich sind, ist zunächst zu klären, wo die Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung anzusiedeln sind.
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Verwendung/Weg der Abgabe/Weg des Inverkehrbringens
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