Rauchverbot auch im Einkaufszentrum
Kiel. Im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass das gesetzliche Rauchverbot auch für Gaststättenbetriebe gilt, die offen im Laufbereich von Einkaufszentren liegen (Az.:4 B 512/09, 4 B 657/
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