Lärmschutz wirkt als Nachtbackverbot
Koblenz. Die behördliche Anordnung an einen Bäckereibetrieb, in der Nachtzeit gewisse Lärmpegel nicht zu überschreiten, ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Bei schädlichen Umwelteinwirkungen könne auch nicht wegen wirtscha
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