Wasabi-Urteil schafft strenge Vorgaben
Namensgebende Zutat muss enthalten sein - Anderenfalls irreführende Werbung
München. Das Feinkostunternehmen Theodor Kattus darf ein Produkt nicht mehr "Wasabi-Erbsen" nennen, das keinen Wasabi sondern nur Wasabi-Aroma enthält.
Das hat das Landgericht München II in einem rechtskräftigen Urteil entschieden. Die Bezeichnung erwec
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