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    Lebensmittel Zeitung 42 vom 22.10.2010 Seite 023

    Recht

    Wasabi-Urteil schafft strenge Vorgaben

    Namensgebende Zutat muss enthalten sein - Anderenfalls irreführende Werbung

    München. Das Feinkostunternehmen Theodor Kattus darf ein Produkt nicht mehr "Wasabi-Erbsen" nennen, das keinen Wasabi sondern nur Wasabi-Aroma enthält. Das hat das Landgericht München II in einem rechtskräftigen Urteil entschieden. Die Bezeichnung erwec

    [1750 Zeichen] € 5,75