Urlaub verfällt nur noch selten
Urlaubsrecht Viele Arbeitgeber sind noch der Auffassung, dass der Urlaub eines Mitarbeiters ohne Weiteres verfällt, wenn der nicht rechtzeitig beantragt wurde. Das gilt nicht mehr. Wie Chefs reagieren sollten.
Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Urlaubsansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren, weil er keinen Urlaub beantragt hat. Das hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) in seinem Urteil vom 6. November 2018 entschieden
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