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    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 9 vom 02.03.2019 Seite 7

    Management & Recht

    Urlaub verfällt nur noch selten

    Urlaubsrecht Viele Arbeitgeber sind noch der Auffassung, dass der Urlaub eines Mitarbeiters ohne Weiteres verfällt, wenn der nicht rechtzeitig beantragt wurde. Das gilt nicht mehr. Wie Chefs reagieren sollten.

    Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Urlaubsansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren, weil er keinen Urlaub beantragt hat. Das hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) in seinem Urteil vom 6. November 2018 entschieden

    [3060 Zeichen] € 5,75

    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 11 vom 18.03.2017 Seite 7

    Management & Recht

    Bald kommt das Aus für den Resturlaub

    Urlaubsrecht Nur in Ausnahmefällen wird Urlaub ins nächste Jahr übertragen. Ende März ist dann aber meist Schluss. Teilzeitkräfte haben denselben Anspruch.

    Stuttgart. Das Urlaubsjahr 2017 ist schon in vollem Gange – und doch gilt es für viele Arbeitnehmer, an den für das Vorjahr noch zustehenden Resturlaub zu denken. Viel Zeit dafür haben sie im Regelfall nicht mehr. Denn das Bundesurlaubsgesetz sag

    [3358 Zeichen] € 5,75