Bruttolohn muss Tarif entsprechen
Zum Grundgehalt werden Provisionen und Zulagen zugerechnet
LZ. Frankfurt, 3. Februar. Die Klägerin war Verkäuferin im Einzelhandelsgeschäft der Beklagten. Das Arbeitsverhältnis unterlag im Streitzeitraum dem Manteltarifvertrag (MTV) und dem Gehaltstarifvertrag (GTV) für den Einzelhandel in Hessen, die jeweils für
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€ 5,75