Keine Stütze für Existenzgründer
msa. Frankfurt, 24. August. Wer selbstständig ist und in wirtschaftliche Not gerät, muss sich zunächst um eine Anstellung in seinem erlernten Beruf bemühen, bevor er mit Sozialhilfe rechnen kann, urteilt das Verwaltungsgericht Mainz. Aufgabe der Sozialhil
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