Fiat-Punto-Aktion der Edeka gerichtlich gebilligt
OLG Karlsruhe sieht kein unzulässiges Koppelungsgeschäft - Verbraucher können die Einzelpreise des Kombinationsangebots erfragen
Freiburg, 16. August. Es ist wettbewerbsrechtlich zulässig, für den Verkauf eines aus mehreren Produkten bestehenden Warenpakets zu einem Gesamtpreis zu werben. Dies entschied der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe mit Sitz in Freiburg im Brei
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