Kammergericht untersagte Philips-Zusammenschluß
Es ging vor dem Kartellsenat um Marktbeherrschung auf dem Markt für Allgebrauchsglühlampen
Wie./vwd. Berlin, 14. September. Die Philips GmbH, Hamburg, ist in der letzten Woche vor dem Kartellsenat des Berliner Kammergerichts damit gescheitert, die Unbegründetheit der Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts, Berlin, vom August 1994 gegen das
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