Sonntagsarbeit verboten
Ausnahmen für Callcenter, Getränke- und Eishersteller unzulässig
Kassel. Eine hessische Verordnung, die es den Callcentern von Versandhändlern, Getränkeunternehmen und Eisherstellern erlaubt, ihre Mitarbeiter auch an Sonntagen zu beschäftigen, ist unwirksam.
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