Antidiskriminierung um jeden Preis
Deutsches Gesetz hält viele Fallstricke bereit - Beweislastregelung erschwert objektives Urteil
Frankfurt, 13. Juli. Vier Richtlinien der EG zwingen den deutschen Gesetzgeber, den Diskriminierungsschutz nochmals ausdrücklich zu formulieren. Ein Weg, der Umsetzungsverpflichtung nachzukommen, ist die Zusammenfassung des Diskriminierungsschutzes in ei
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