EuGH stärkt Gegner der Gen-Technik
Luxemburg. Informationen zum Ort der Freisetzung von genetisch veränderten Organismen dürfen einer interessierten Öffentlichkeit nicht verwehrt werden. Die Behörden müssen die Daten auf Nachfrage übermitteln, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH)
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