Karlsruhe bestätigt Recht auf Kurzberichte im Sport
FRANKFURT Die deutschen TV-Sender dürfen weiter Kurzberichte von bedeutsamen Ereignissen wie Fußballbundesliga-Spielen austrahlen - auch wenn sie die Rechte dafür nicht selbst erworben haben. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jetzt entschi
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