Keine behördliche Auskunft über Gesetzesverstöße
Infos über zu gering befüllte Verpackungen bleiben geheim - Interessen der Hersteller überwiegen
Frankfurt, 28. Juli. Das Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein muss keine Auskunft darüber geben, bei welchen Unternehmen festgestellt wurde, dass Produktverpackungen deutlich weniger Inhalt hatten als angegeben. Der Verbraucherzentrale Bu
[2136 Zeichen]
€ 5,75