"Happy Hour"-Ankündigung untersagt
Oberlandesgericht Frankfurt: Werbung ist eine nicht zulässige Sonderveranstaltung / Von Diethard Wiechmann
Frankfurt, 28. Dezember. In der Werbung "Neu, Happy Hour, am langen Donnerstag, Super-Angebote zum "Happy Hour Preis" ab 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr und das an jedem Donnerstag" liegt die verbotene Ankündigung einer Sonderveranstaltung im Sinne von § 7 Abs. 2
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