Weiterbildung auch im Ausland möglich
Frankfurt, 15. Februar. Entsprechend einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist die Belastung der Arbeitgeber mit den Entgeltfortzahlungskosten für die politische Arbeitnehmerweiterbildung gerechtfertigt, soweit Bildungsveranstaltungen darauf abzielen, di
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