Diebstahl muss angezeigt werden
Frankfurt, 15. Februar. Wer einen Kollegen bei Diebstählen beobachtet und dies nicht seinem Arbeitgeber meldet, riskiert entsprechend einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt, eine fristlose Kündigung. Die Richter wiesen damit die Klage eines Gepäckabfe
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