Warnhinweis in der Werbung vergessen
Verbraucherschutzverein setzt sich gegen einen Safthersteller vor dem OLG Frankfurt durch / Von Diethard Wiechmann
Wie. Frankfurt, 11. April. Es ist wettbewerbswidrig für den Vertrieb von Apfelsaft durch die bildliche Darstellung einer Nuckelflasche, die das Getränk enthält, zu werben, ohne in hinreichender Weise über die konkreten Gefahren und die möglichen gesundhei
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