Brände dürfen nun gezuckert werden
Frankfurt, 17. Juli. Ab dem 15.Juli dieses Jahres dürfen in Deutschland Trester-, Weinhefe- und Topinamburbrände, die unter einer Gattungsbezeichnung in den Verkehr gebracht werden, zur Geschmacksabrundung mit bis zu 10 Gramm Zucker je Liter Fertigware ge
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