Lotto-Hessen legt Widerspruch ein
Frankfurt, 19. Januar. Die Lotterie-Treuhandgesellschaft Hessen hat Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung vom 19. Dezember 2005 eingelegt, mit der ihr untersagt wurde, "Einzelhändler aufzufordern, der Treuhandgesellschaft oder Dritten Information
[1252 Zeichen]
€ 5,75