Urteil
Frequenzmangel kein Grund zur Mietminderung
In einem jetzt bekanntgewordenen Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt im Frühjahr diesen Jahres (AZ 21 U 221/93) entschieden, daß "ausbleibender Publikumsandrang kein zur Mietminderung berechtigter Mangel" sei.
Nicht nur haben Mieter eines neuen E
[878 Zeichen]
€ 5,75