Rossmann berechnet Preise richtig
Drogeriehändler gewinnt gegen Bundeskartellamt auch in letzter Instanz - WKZ korrekt verrechnet - Handel behält volle Preishoheit
Frankfurt. Rossmann gewinnt den Prozess um Unter-Einstandspreise nun auch letztinstanzlich. Werbekostenzuschläge (WKZ) dürfen beliebig kumuliert werden, bestätigte der Bundesgerichtshof.
Der Bundesgerichtshof (BGH) machte kurzen Prozess: Ohne langes Ver
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