Recht
Urlaub: Ein genehmigter Urlaub darf vom Arbeitgeber nicht ohne sehr gewichtigte Gründe kurzfristig widerrufen werden. Damit wurde der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers stattgegeben, weil die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung wegen eigenmäch
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