BGH befaßt sich mit § 26 Abs. 4 GWB
In Karlsruhe gingen noch mehr Revisionen ein - Mehr Kooperation mit Luxemburg / Von Diethard Wiechmann
Wie. Karlsruhe, 26. Januar. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) wird sich am 4. April 1995 erstmals mit dem durch die 5. Kartellrechtsnovelle 1989 eingefügten Verbotstatbestand des § 26 Absatz 4 GWB beschäftigen. Dies wurde auf dem jährlichen Pr
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