Angabe von UVP ist keine Irreführung
Karlsruhe, 21. Juni. Eine Preisempfehlung, die nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass sie vom Hersteller stammt und unverbindlich ist, ist deshalb nicht bereits irreführend. Die Formulierung "empfohlener Richtpreis des Herstellers" ist nach einem Urtei
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€ 5,75