"Goldkrone" wurde rechtskräftig als Marke anerkannt
Das Bundespatentamt muß eintragen - Münchener Urteil kann auch Folgen für den Kölner Prozeß haben
h.d. Berlin, 11. April. Das Bundespatentgericht in München hat am 13. März 1996 nach mündlicher Verhandlung entschieden, daß der Weinbrandverschnitt-Name "Goldkrone" keine Gattungsbezeichnung ist, sondern als Marke anerkannt und vom Bundespatentamt einget
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