Ein Erfolg für den selektiven Marken-Vertrieb
Bundesgerichtshof: Die Lancaster Group muss einen reinen Internet-Händler nicht beliefern - Versäumnisurteil aus Karlsruhe
Karlsruhe, 22. Januar. Ein Hersteller von Luxuskosmetika kann den Absatz seiner Produkte auf den Fachhandel mit eigenem Ladengeschäft beschränken. Er muss einen reinen Internet-Händler nicht beliefern. Dies entschied der Bundesgerichtshof Anfang November
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