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    Lebensmittel Zeitung 04 vom 23.01.2004 Seite 038

    Recht

    Ein Erfolg für den selektiven Marken-Vertrieb

    Bundesgerichtshof: Die Lancaster Group muss einen reinen Internet-Händler nicht beliefern - Versäumnisurteil aus Karlsruhe

    Karlsruhe, 22. Januar. Ein Hersteller von Luxuskosmetika kann den Absatz seiner Produkte auf den Fachhandel mit eigenem Ladengeschäft beschränken. Er muss einen reinen Internet-Händler nicht beliefern. Dies entschied der Bundesgerichtshof Anfang November

    [3504 Zeichen] € 5,75