Teilzeitanspruch wird abgewiesen
Erfurt, 8. Januar. Nach Paragraph 8 Absatz 4 Satz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes hat ein Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber seinem Verlangen auf Verringerung der Arbeitszeit zustimmt, soweit dem nicht betriebliche Gründe entgegen
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