Keine Steuer für Firmenkleidung
Vom Unternehmen gestellte Firmenkollektionen, die von Mitarbeitern im Interesse der Firma getragen werden, gelten nicht als steuerpflichtiger Lohn. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichtes München hervor, das allerdings noch vom Bundesfinanzhof gepr
[909 Zeichen]
€ 5,75