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    Lebensmittel Zeitung Nr. 48 vom 28.11.1997 Seite 028

    Recht

    Gegenüberstellung ist nicht nötig

    Wie./vwd. Kassel, 27. November. Unternehmen, die einen Beschäftigten wegen einer Pflichtverletzung entlassen wollen, müssen vorher nicht bis ins Letzte die Vorwürfe gegen den Mitarbeiter prüfen. Vielmehr können sie dies im Streitfall den Arbeitsgerichten

    [1242 Zeichen] € 5,75