Gegenüberstellung ist nicht nötig
Wie./vwd. Kassel, 27. November. Unternehmen, die einen Beschäftigten wegen einer Pflichtverletzung entlassen wollen, müssen vorher nicht bis ins Letzte die Vorwürfe gegen den Mitarbeiter prüfen. Vielmehr können sie dies im Streitfall den Arbeitsgerichten
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