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    TextilWirtschaft 40 vom 05.10.2000 Seite 098

    Business Handel

    MEINUNG

    Wenn der Verbraucherschützer kommt . . .

    Es soll ja vorkommen, dass bei einem Textileinzelhändler jemand ein T-Shirt mitnimmt, ohne zu bezahlen. Das ist nicht rechtens. Es kann aber vorkommen, dass dies geschieht und die Mitnahme ohne Entgelt ist korrekt, jede Verweigerung der Ware kann ein Bußg

    [2622 Zeichen] € 5,75