MEINUNG
Wenn der Verbraucherschützer kommt . . .
Es soll ja vorkommen, dass bei einem Textileinzelhändler jemand ein T-Shirt mitnimmt, ohne zu bezahlen. Das ist nicht rechtens. Es kann aber vorkommen, dass dies geschieht und die Mitnahme ohne Entgelt ist korrekt, jede Verweigerung der Ware kann ein Bußg
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€ 5,75