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    Lebensmittel Zeitung 35 vom 02.09.2005 Seite 027

    Recht

    dm verliert Prozess in Münster

    Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen verbietet den Arzneimittelservice

    Münster, 1. September. Die dm-Drogerien dürfen vorerst keinen Bestell- und Abholservice für Arzneimittel unterhalten. Dies entschied der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster. Die obersten Verwaltungsrichter in Nordrhein-We

    [4320 Zeichen] € 5,75