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    Lebensmittel Zeitung Nr. 19 vom 09.05.1997 Seite 030

    Recht

    Finanzamt will Biersteuer

    Steuerrechtlich wird "Schwarzer Abt" als Bier behandelt

    wb. Neuzelle, 7. Mai. Im fortwährenden Rechtsstreit für die Anerkennung seines Klosterbräu "Schwarzer Abt" als "besonderes Bier" läßt Brauereichef Helmut Fritsche jetzt rechtlich überprüfen, ob der Gleichheitsgrundsatz in seinem Falle verletzt wird. Nac

    [1605 Zeichen] € 5,75