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    Lebensmittel Zeitung Nr. 09 vom 27.02.1998 Seite 026

    Recht

    Bierstreit um den "Schwarzen Abt"

    Es geht um die Auslegung des Begriffes "besonderes Bier" - Brauerei fordert Gleichbehandlung / Von Dietmar Biermann

    Berlin, 26. Februar. Für die Oberfinanzdirektion Berlin und für das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) bestehen keine Zweifel - der in Neuzelle gebraute "Schwarze Abt" ist aus lebensmittelamtlicher Sicht nach § 1 des Biersteuergesetzes als Bier einzureihen.

    [5287 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung Nr. 19 vom 09.05.1997 Seite 030

    Recht

    Finanzamt will Biersteuer

    Steuerrechtlich wird "Schwarzer Abt" als Bier behandelt

    wb. Neuzelle, 7. Mai. Im fortwährenden Rechtsstreit für die Anerkennung seines Klosterbräu "Schwarzer Abt" als "besonderes Bier" läßt Brauereichef Helmut Fritsche jetzt rechtlich überprüfen, ob der Gleichheitsgrundsatz in seinem Falle verletzt wird. Nac

    [1605 Zeichen] € 5,75