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    Lebensmittel Zeitung Nr. 09 vom 27.02.1998 Seite 026

    Recht

    Bierstreit um den "Schwarzen Abt"

    Es geht um die Auslegung des Begriffes "besonderes Bier" - Brauerei fordert Gleichbehandlung / Von Dietmar Biermann

    Berlin, 26. Februar. Für die Oberfinanzdirektion Berlin und für das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) bestehen keine Zweifel - der in Neuzelle gebraute "Schwarze Abt" ist aus lebensmittelamtlicher Sicht nach § 1 des Biersteuergesetzes als Bier einzureihen.

    [5287 Zeichen] € 5,75