Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am
Computer-Arbeitsplatz
Das europäische Recht ist bereits
relevant
FVW 24. 5. 96. Deutsche Arbeitgeber tun gut
daran, bei der Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen
die rechtlichen Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinie
zu beachten. So lautet auch eine Empfehlung von
Bundesarbeitsminister Norbert Blüm an die Chefetagen in
den Unternehmen. Auch wenn die Richtlinie noch nicht in
deutsches Recht umgesetzt ist, müssen sich die Gerichte
bereits daran halten.
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